28.04.2024

Neuerungen beim Energielabel für Hausgeräte

Die Energielabel wurden wieder überarbeitet: Seit dem 1. März 2024 gelten für einige Produktkategorien neue Regelungen.

Seit dem 1. März 2024 dürfen keine Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler sowie Kühl- und Gefriergeräte der Energieeffizienzklasse F mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Diese Klasse fällt für diese Geräte entsprechend komplett weg. Bereits in Verkehr gebrachte Geräte dürfen noch abverkauft werden.

Seit 1. März 2021 ist für die genannten Geräte bereits die Energieeffizienzklasse G vom Verbot des Inverkehrbringens betroffen. Darüber hinaus gelten ebenfalls seit 2021 Vorgaben zur Verfügbarkeit und Bereitstellung bestimmter Ersatzteile, deren Lieferung und zur Reparierbarkeit mit handelsüblichem Werkzeug.

Während im Zeitraum Januar bis November 2023 in der EU nahezu ausschließlich Waschmaschinen der Klassen A bis E verkauft wurden (97 Prozent), lagen im gleichen Zeitraum noch 9 Prozent der verkauften Geschirrspüler und 45 Prozent der Kühlgeräte in der Geräteklasse F. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg 2023 zugleich der Anteil der verkauften Geräte in den Klassen A bis C stetig an: bei Geschirrspülern 25% gegenüber 16 Prozent (2022), bei Kühlgeräten 17 Prozent gegenüber 11 Prozent (2022). (Quelle: GfK an NIQ company). Der Trend geht also in die richtige Richtung.

Der nächste Stichtag ist der 1. Juli 2025. Ab diesem Datum gilt ein neues Label für Haushaltswäschetrockner und Kondensationswäschetrockner. Hier gibt es aktuell noch die bei anderen Haushaltsgeräten bereits abgeschafften Plusklassen, welche dann auch bei Trocknern wegfallen werden. Dann gilt auch hier die Effizienzskala von A bis G. Ab dem 1. Juli 2025 müssen Wäschetrockner mit dem neuen Label im Internet und im Handel angezeigt werden.

Energielabel Bild iStock

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