So gelingt die korrekte Rauchwarnmelder-Ausstattung
Gesetzgebung beachten: Rauchwarnmelder sind gesetzlich vorgeschrieben. Aber wie viele und in welchen Räumen müssen sie installiert werden? Tatsächlich gibt es hier keine einheitliche, deutschlandweite Regelung. Es gelten die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung.
Mittlerweile gilt die Rauchwarnmelder-Pflicht in allen 16 Bundesländern für Neubauten wie auch für Bestandsbauten. Unterschiede gibt es beim Umfang der geforderten Ausstattung. In den meisten Fällen umfasst die vorgeschriebene Mindestausstattung alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen. Für eine optimale Absicherung empfiehlt sich darüber hinaus aber auch die Ausstattung der Wohn- und Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern.
Rauchwarnmelder sind Pflicht – in ganz Deutschland. Die geforderte Mindestausstattung unterscheidet sich jedoch zwischen den Bundesländern.
Sonderthema barrierefreier Wohnraum
Barrierefreier Wohnraum stellt zusätzliche Anforderungen an die Rauchwarnmelder-Ausstattung. Maßgeblich ist hier die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, die in 14 Landesbauordnungen verbindlich eingeführt ist. Sie besagt, dass Warn- und Kommunikationsmittel ihre Signale nach dem „Zwei-Sinne-Prinzip“ zu übermitteln haben. Barrierefrei nutzbare Rauchwarnmelder müssen also barrierefrei bedienbar sein und mindestens zwei der folgenden Sinne gleichzeitig ansprechen: Hören, Sehen, Tasten. Die Umsetzung dieser Forderung setzt vernetzbare Melder voraus, die beispielsweise mit einer optischen und/ oder taktilen Signalisierung und einem zusätzlichen Alarmierungsmodul gekoppelt werden.
Die Bedeutung von barrierefreiem Wohnraum steigt. Bei Rauchwarnmelder-Ausstattungen sollte das Thema deshalb mitbedacht werden.
Wer beruflich mit Rauchwarnmeldern zu tun hat, für den lohnt eine Fachkraft-Schulung. Ei Electronics bietet ein umfangreiches Schulungs-Angebot.
Wer beruflich mit Rauchwarnmeldern zu tun hat, für den lohnt eine Fachkraft-Schulung. Ei Electronics bietet ein umfangreiches Schulungs-Angebot.
© Copyright 2025 – Alle Inhalte dieser Internetseite, insbesondere Fotografien und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts dem Urheber vorbehalten und bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung zur Nutzung oder Verwertung.